TMÉS

  • Für wen ist sie gedacht?

    • Diese Karte richtet sich an Personen über 65, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose, von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen und Menschen mit Behinderungen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

      • Behinderungsgrad von mindestens 65 %, offiziell anerkannt.

      • Anerkannte eingeschränkte Mobilität.

      • Anerkannte geistige Behinderung.

  • Welche Vorteile hat sie?

    • 50 % Ermäßigung auf den Preis des Einzelfahrscheins.

    • Zusätzliche Ermäßigungen für Mitglieder kinderreicher Familien.

  • Wann läuft sie ab?

    • Abhängig von der Berechtigung:

      • Menschen mit Behinderung: Ablauf bei nächster Überprüfung, Verlängerung alle 5 Jahre mit gültigem Ausweis und Nachweis.

      • Arbeitslose: Ablauf alle 3 Monate, verlängerbar mit Nachweis von Einkommen unter Mindestlohn.

      • Soziale Ausgrenzung: Ablauf alle 6 Monate, verlängerbar mit Sozialdienstbescheinigung.

      • Rentner/Pensionäre: Verlängerung alle 5 Jahre mit gültigem Ausweisdokument.

Gültig in Linien des regulären öffentlichen Verkehrs laut Vereinbarung mit den Betreibern.

* Großfamilien: Ermäßigung läuft mit Familienausweis ab, verlängerbar mit gültigem Nachweis.

  • Wo kann man sie erhalten?

    • Antrag ist bei einem Bürgerbüro des Consell Insular de Menorca einzureichen.

  • Was kostet sie?

    • Die erste Ausstellung ist kostenlos.

    • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist eine Gebühr für das Duplikat zu entrichten, außer bei technischen Fehlern.

  • Welche Dokumente werden benötigt?

    • Allgemeine Unterlagen:

      • Passfoto (nicht erforderlich bei direkter Ausstellung im Bürgerservice).

      • Kopie des DNI.

    • Für Menschen mit Behinderung:

      • Kopie eines der folgenden Nachweise:

        • Behinderungszertifikat (≥65 %).

        • Zertifikat über eingeschränkte Mobilität.

        • Zertifikat über geistige Behinderung.

    • Für Arbeitslose mit Einkommen unter Mindestlohn:

      • Bescheinigung über Arbeitslosengeld unter Mindestlohn.

      • Andere Leistungen unter Mindestlohn.

      • Registrierung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug.

    • Für Personen in sozialer Ausgrenzung:

      • Bescheinigung vom Sozialamt der Gemeinde.

* Mitglieder kinderreicher Familien können zusätzliche Ermäßigungen erhalten, wenn sie dem Antrag eine Kopie ihres Familienausweises beifügen.